Gemeinsam die Zukunft bewegen

 

Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

Das Recht der Zeitarbeit wird durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

(AÜG) vom 7.8.1972 geregelt.

 

Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung bedarf nach § 1

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) der Erlaubnis durch die

Bundesagentur für Arbeit.

 
Die Genehmigung wird unter Prüfung folgender Punkte vergeben:

Der Verleiher ist zuverlässig, was die Ausübung der Arbeitnehmerüberlassung

betrifft.

 

Er kennt und beachtet alle notwendigen Vorschriften. Die Organisation

des Betriebes des Verleihers versetzt ihn in die Lage seine Pflichten als

Arbeitgeber zu erfüllen.


moveo Personaldienstleistungen GmbH ist durch den Bescheid der

Bundesagentur für Arbeit,Agentur für Arbeit Nürnberg, die Erlaubnis

zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung unbefristet ohne

Auflagen erteilt worden.

 

Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen liegen uns von allen

Krankenkassen und Finanzämtern vor und können jederzeit von Ihnen

bei uns angefordert werden.

 

Sprechen Sie uns an!