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Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
Das Recht der Zeitarbeit wird durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(AÜG) vom 7.8.1972 geregelt.
Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung bedarf nach § 1
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) der Erlaubnis durch die
Bundesagentur für Arbeit.
Die Genehmigung wird unter Prüfung folgender Punkte vergeben:
Der Verleiher ist zuverlässig, was die Ausübung der Arbeitnehmerüberlassung
betrifft.
Er kennt und beachtet alle notwendigen Vorschriften. Die Organisation
des Betriebes des Verleihers versetzt ihn in die Lage seine Pflichten als
Arbeitgeber zu erfüllen.
moveo Personaldienstleistungen GmbH ist durch den Bescheid der
Bundesagentur für Arbeit,Agentur für Arbeit Nürnberg, die Erlaubnis
zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung unbefristet ohne
Auflagen erteilt worden.
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen liegen uns von allen
Krankenkassen und Finanzämtern vor und können jederzeit von Ihnen
bei uns angefordert werden.
Sprechen Sie uns an!